Zur Presseberichterstattung, in Deutschland u.a. zu finden auf
über einen mutmaßlichen Spionageskandal in Spanien, an dem auch spanische Privatdetektive beteiligt sein sollen, erreichte uns die Stellungnahme des katalonischen Detektivverbandes CODPCAT und eine von unserem spanischen Kollegen Alexis Feilen erstellte übersetzung ins Deutsche:
Mit ihrem überhastet eingebrachten Gesetzentwurf zum Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes schüttet die Bundesregierung das Kind mit dem Bade aus...
BAG, Urteil vom 21.06.12 - 2 AZR 153/11
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 18. November 2010 - 6 Sa 817/10
Der BDD versteht sich zunächst als Berufsverband für klassisch ermittelnde Detektive. Viele Mitglieder setzen aber auch Kaufhausdetektive ein. Aufgrund des Erfordernisses der Genehmigung nach § 34 a Gewerbeordnung wird dieser Bereich häufig der Bewachungsdienstleistung zugerechnet.
Aufgrund der stark angestiegenen Wahrnehmung von Kaufhausdetektiven in der öffentlichkeit sieht sich der BDD dazu veranlasst, diesen speziellen Bereich künftig noch enger zu begleiten.
Seit dem 01. April 2010 hat der § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine neue Fassung und sieht u.a. für jede Person einmal jährlich einen Anspruch auf unentgeltliche Auskunft gegenüber Unternehmen vor, die persönliche Daten des Betroffenen gespeichert haben.
Berichterstattung in Focus online vom 13.02.2012
Berichterstattung des Kölner Stadtanzeigers vom 17.02.2012
und die Stellungnahme des BDD-Pressesprechers zu diesen Artikeln
Die repräsentative Erhebung des Bundesverbandes Deutscher Detektive bei seinen Mitgliedern zum Wirtschaftsjahr 2011 hat ergeben, dass Rechtsanwälte bei ihrer anwaltlichen Tätigkeit zunehmend mit fach- und sachkundigen Detektiven vertrauensvoll zusammenarbeiten.
LG München, Urteil vom 21. Okotber 2011, 20 O 19879/10
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