OLG Koblenz, 10.04.2006 - 11 WF 99/06
Ein zu nachehelichem Unterhalt "verpflichteter Mann darf durch einen Detektiv überprüfen lassen, ob und in welchem Umfang seine Ex-Frau arbeitet.
Das geht aus einem im "OLG-Report" veröffentlichten Beschluss des Oberlandes-gerichts Koblenz hervor: Sofern sich bei diesen Ermittlungen herausstelle, dass die geschiedene Ehefrau Einkommen verschwiegen habe, müsse sie nicht nur eine Streichung oder zumindest Kürzung des Unterhalts hinnehmen, sondern auch die Kosten für den Detektiv tragen.
Das Gericht verpflichtete mit seinem Spruch eine geschiedene Frau dazu, ihrem Ex-Mann die entstandenen Detektivkosten zu zahlen. Er hatte einen entsprechenden Verdacht und den Detektiv beauftragt.
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