Seit dem 01. April 2010 hat der § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine neue Fassung und sieht u.a. für jede Person einmal jährlich einen Anspruch auf unentgeltliche Auskunft gegenüber Unternehmen vor, die persönliche Daten des Betroffenen gespeichert haben. Verbraucher können – und sollten – hiervon durchaus Gebrauch machen.
Ebenso sollte man darüber informiert sein, dass von den speichernden Unternehmen auf Anfrage des Betroffenen bekannt gegeben werden muss, an wen die Auskünfte weitergegeben wurden.
Ohne hier nun in die Tiefe zu gehen, sollte der Hinweis genügen, dass man grundsätzlich einen unentgeltlichen Anspruch auf Auskunft gegenüber datenverarbeitenden Stellen hat – dabei im Wesentlichen auf:
Kosten für diese Auskunft:
Das Gesetz sieht eine kostenlose Auskunft vor, aber nur einmal pro Jahr. Möchte man öfters Auskunft, können Kosten erhoben werden. Bei Unternehmen die Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung speichern und der Anfragende die Daten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann, darf ein Entgelt über die entstandenen Kosten der Auskunftserteilung erhoben werden.
Im Folgenden eine Vorlage, mit der Sie eine Auskunfts-Anfrage stellen können:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich von meinem Auskunftsrecht gemäß §34 BDSG Gebrauch und möchte bitte schriftlich über alle bei Ihnen vorrätig gehaltenen Daten zu meiner Person informiert werden. Dabei weise ich darauf hin, dass ich in diesem Kalenderjahr noch keine Auskunft angefordert habe, somit die Auskunft kostenlos entsprechend §34 VIII BDSG zu erfolgen hat.
Ich wünsche entsprechend §34 IV BDSG auch Auskunft über meine aktuellen Scoring-Werte und eine nachvollziehbare und verständliche Information über die für dieses Scoring genutzten Datenarten, das Zustandekommen der jeweiligen Zahlenwerte sowie ihre Bedeutung – weiterhin die Information, an wen diese Daten in den letzten 12 Monaten weitergegeben wurden (§34 IV Nr.1 BDSG).
Meine hier angegebenen Daten dürfen allein zur Beantwortung dieses Schreibens verwendet werden, sie dürfen ausdrücklich nicht gespeichert, an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken genutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
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