Ein Berufsunfähigkeitsversicherer durfte ein Detektivbüro beauftragen, um durch verdeckte Ermittlungen mehr über einen Kunden zu erfahren. Als der Kunde davon erfuhr, wehrte er sich dagegen.
Doch das Oberlandesgericht Köln gab dem Versicherer recht: Die verdeckte Ermittlung war erlaubt, da es konkrete Anhaltspunkte gab, dass der Mann seine Berufsunfähigkeitsrente zu Unrecht bezog (Az. 20 U 98/12).
Der Mann hatte angegeben, seine berufliche Tätigkeit bestehe nur noch aus Bürobesprechungen mit einem Aufwand von zirka zwei Stunden an zwei bis drei Tagen die Woche.
Gleichzeitig war er aber auf der Internetseite einer GmbH als Geschäftsführer mit allen Kontaktdaten aufgeführt. Der Versicherer vermutete bewusst falsche Angaben über körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie den Umfang der Berufstätigkeit.
Oberlandesgericht Köln Az. 20 U 98/12
Quelle: www.test.de/Berufsunfaehigkeitsversicherung-Versicherer-setzt-Detektiv-auf-Kunden-an-4555856-0/
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