ARD text: 27.07.2017
Bundesrichter verbieten Keylogger
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der Einsatz von sogenannten Keyloggern zur Überwachung des Arbeitsverhaltens unzulässig ist. Die Software protokolliert heimlich alle Tastatureingaben und schießt Bildschirmfotos.
Das gelte nur dann nicht, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers bestehe.
Das Gericht erklärte wie die Vorinstanzen die Kündigung eines Programmierers aus Nordrhein-Westfalen für unwirksam
2018 © BDD - ALL Rights Reserved. Datenschutz | Terms of Service | Impressum